Die gesetzliche Grundlage - KiBiz

 

 

Hier möchten wir Sie kurz über die Wichtigsten gesetzlichen Grundlagen informieren.

Seit dem 01.08.2008 unterliegen alle Tageseinrichtungen für Kinder in NRW dem Kinderbildungsgesetz, genannt KiBiz.

 

Seither können Eltern ihr Betreuungsangebot differenziert wählen. Je nach Bedarf, besteht die Möglichkeit 25, 35 oder 45 Wochenstunden zu buchen. Dieses geschieht durch einen Betreuungsvertrag, den die Eltern mit der Kindertagesstätte schließen. Wird eine Betreuung über Mittag benötigt, ist dies nur möglich, wenn 45 Stunden gebucht werden.

 

Grundlage für die Finanzierung der Einrichtung sind die Betreuungsverträge. Für jedes Kind, für das ein Betreuungsvertrag vorliegt, erhält der Träger eine Pauschale, die sich nach der Gruppenform und der gewünschten Betreuungszeit richtet.

 

Alle Kinder ab einem Jahr haben einen Rechtsanspruch.

 

Es gilt: Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in vorrangiger Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages.

 

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an pädagogisches Fachpersonal und endet mit der Übernahme durch die Erziehungsberechtigten bzw. durch einem dem Kindergarten schriftlich mitgeteilte Person.